ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die Buchung von Uff/Nico Garms erfolgt ausschließlich auf der Grundlage nachstehender
Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen, sofern nicht
ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Mündliche Abreden sind nicht geltend.
1.2 Geschäftsbedingungen der auftraggebenden Person, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Künstler:in ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Rücktritt des Vertrags
2.1.Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers ist unter folgenden Stornierungsbedingungen möglich:
2.2. Hochzeiten:
Bis 6 Monaten vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet. Die Anzahlung wird jedoch nicht erstattet.
Ab 5 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
Ab 3 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
Ab 2 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
Ab 1 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
2.3. Alle weiteren Bookings:
Bis 3 Monaten vor Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet. Die Anzahlung wird jedoch nicht erstattet.
Ab 2 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
Ab 1 Monaten vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
Ab 2 Wochen vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
Ab 1 Woche vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% des Gesamtbetrages (außer Fahrtkosten) berechnet.
2.4. Sollte es nach Stornierung durch den/die Auftraggeber:in zu einem Ersatz-Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. Ein Rücktritt seitens DJs ist nur durch höhere Gewalt, wie z.B. Krankheit oder Unfall möglich. Der DJ wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem/der Auftraggeber:in gleichwertigen Ersatz zu stellen. Der DJ wird den/die Auftraggeber:in so früh wie möglich über den Ausfall informieren.
- Haftung
3.1. Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der/die Auftraggeber:in, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern vom DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, haftet der/die Auftraggeber:in. Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen bei dem/der Auftraggeber:in, Stromausfall- oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der/die Auftraggeber:in kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.
3.2. ZusatzKlausel – Parade/Demo-Trucks
Der/die Auftraggeber:in verpflichtet sich, für den DJ einen Arbeitsplatz auf dem Demo/Parade-Truck bereitzustellen, der umfassend vor Regen und anderen potentiellen Wasserschäden geschützt ist. Dies umfasst insbesondere:
- Regen: Der Arbeitsplatz muss überdacht und gegen herabfallendes Regenwasser geschützt sein.
- Wasser aus Wasserpistolen oder Schläuchen: Es müssen Maßnahmen getroffen werden, um zu verhindern, dass Wasserpistolen, Schläuche oder andere wasserführende Geräte von Demo/Parade-Besuchenden den Arbeitsplatz erreichen und die technische Ausrüstung oder den DJ selbst beschädigen oder gefährden.
- Allgemeine Wasserschäden: Der Arbeitsplatz muss so gestaltet und abgesichert sein, dass keinerlei Wasser von außen eindringen kann, das die Funktionalität der technischen Ausrüstung beeinträchtigen oder ein Risiko für den DJ darstellen könnte.
Der Auftraggeber ist für die Bereitstellung aller notwendigen Schutzvorrichtungen verantwortlich, um die Einhaltung dieser Anforderungen sicherzustellen. Bei Nichteinhaltung dieser Schutzmaßnahmen behält sich der DJ das Recht vor, den Auftritt abzubrechen, ohne dass dies zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung führt.
- Sonstiges
4.1. Verpflegung / Getränke / Spesen
Alkoholfreie Getränke und anlassübliche Verpflegung (vegan) sind bei längerer Veranstaltungsdauer durch den/die Auftraggeber:in zur Verfügung zu stellen. Andere Spesen sind separat abzusprechen.
4.2. An- und Abreise
Die An- und Abreise wird von dem DJ orgnaisiert und gebucht. Kosten für An- und Abreise werden dem/der Auftraggeber:in im Anschluss in Rechnung gestellt. Die Buchung erfolgt zeitlich und zu einem möglichst günstigem Preis. Kosten für Taxi/Uber-Fahrten zwischen dem Bahnhof/Flughafen und der Unterkunft, sowie für den Hin- und Rückweg von der Unterkunft zu der Location werden ebenfalls übernommen. Belege werden von dem DJ eingereicht. Bei Bahn-Fahrten werden 2. Klasse Tickets gebucht, inklusive Sitzplatz. Bei einem Flug werden Economy-Tickets gebucht inklsuive aufzugebendes Gepäck (min. 20 kg).
4.3. Unterkunft
Bei Buchungen außerhalb von Berlin, organisiert er/die Auftraggeber:in eine Unterkunft für den DJ. Die Kosten für die Unterkunft und die Kosten eines potenziellen Late Check-Outs trägt der/die Auftraggeber:in. Bei Buchung eines Hotel-Zimmers muss mindestens ein 4-Sterne Hotel gebucht werden mit einer Zimmergröße von mindestens 18 m2 inklusive Doppelbett. Im Fall einer Abreise nach 12 Uhr bucht der/die Auftraggeber:in für den DJ einen Late Check-Out am Tag nach dem Booking.
4.4. GEMA-Gebühren
Alle anfallenden Gebühren werden direkt vom Veranstalter/Auftraggeber:in getragen und direkt an die GEMA abgeführt. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die GEMA-Gebühr.
4.5. Arbeitsplatz
Der/die Auftraggeber:in ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz und Mobiliar (ein Tisch ca. 1 x 2 m) zur Verfügung gestellt wird, um sein Equipment aufzustellen. Der/die Auftraggeber:in sorgt für die notwendigen (abgesicherten) Strom-Anschlussmöglichkeiten (Schuko-Steckdose 230 V). Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig oder uneben sein. Der/die Auftraggeber:in stellt sicher, dass das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern geschützt ist. Falls die Performance aus einem dieser Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrags fällig. Weitere technischen Voraussetzungen sind dem Tech Rider zu entenhmen.
4.6. Änderungen
Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.